Ev. Kirche Freiberg a.N.

Kirchenwahl – Ergebnisse der Wahl zur Landessynode

Bei der Wahl zur Landessynode ergab das Ergebnis im Wahlkreis 4 – Ludwigsburg folgende Zahlen:

Gewählt sind als Laien:

Matthias Böhler                               22.965 Stimmen

Lukas Haile                                      20.136 Stimmen

Birte Treiber                                      18.560 Stimmen

Reiner Klotz                                      16.997 Stimmen

Hannah Bleher                                16.768 Stimmen

Jonas Elias                                       14.978 Stimmen

Als Ersatzmitglieder -in der Reihenfolge der erhaltenen Stimmen- wurden gewählt:

Johanna Frank                                14.625 Stimmen

Janka Reusch                                 14.462 Stimmen

Michael Klein                                   13.916 Stimmen

Sabine Kurtz                                    11.452 Stimmen

Florian Binder                                  11.175 Stimmen

Hella Steineck-Kinder                    8.760 Stimmen

 

Gewählt sind als Theologen:

Prof. Dr. Johannes Zimmermann 22.402 Stimmen

Oliver Römisch                                20.691 Stimmen

Daniela Milz-Ramming                  17.638 Stimmen

 

Als Ersatzmitglieder bei den Theologen -in der Reihenfolge der erhaltenen Stimmen- wurden gewählt:

Prof. Dr. J. Thomas Hörnig           14.345 Stimmen

Dieter Hofmann                              13.167 Stimmen.

Das Ergebnis der Kirchengemeinderatswahl wurde bereits in der letzten Ausgabe der Freiberger Nachrichten veröffentlicht und kann auf der Homepage unter www.ev-kirche-freiberg-an.de eingesehen werden.

Gegen das Ergebnis beider Teile der Kirchenwahl kann schriftlich Einsprache erhoben werden. Die Frist dazu läuft bis kommenden Sonntag, 14. Dezember 2025 - 24 Uhr.

Einsprachen gegen die Synodalwahl sind an den Evang. Oberkirchenrat in 70184 Stuttgart Heidehofstr. 20 zu erheben, gegen die Kirchengemeinderatswahl an die Vorsitzenden des Kirchengemeinderats Birgit Würth, Silcherstr. 5 in 71691 Freiberg.

Einsprache kann jedes wahlberechtigte Gemeindeglied erhaben. Bei einer Einsprache müssen Grund und Umfang der Wahlanfechtung angegeben werden.