Am 30. November 2025, Sonntag der 1. Advent finden die Wahlen zum Kirchengemeinderat und zur Landessynode in den Gemeindehäusern statt.
Wir rufen alle auf, an der Wahl teilzunehmen.
Am Wahltag findet um 10.30 Uhr Gottesdienst in der Nikolauskirche und in der Kirche Simon und Judas statt.
Jedes Gemeindeglied stimmt in dem Abstimmungsbezirk ab, in dem es in die Wählerliste aufgenommen worden ist. Die ausgegebenen Wahlausweise sollen zur Abstimmung mitgebracht werden. Kirchengemeindeglieder, die ihren Haupt- und Nebenwohnsitz im Bereich der Landeskirche haben, können ihr Wahlrecht auch am Nebenwohnsitz ausüben (vgl. Nr. 3 AVO Kirchliche Wahlordnung). Sie müssen dies bis zum Abschluss der Wählerliste (§ 12 KWO), d. h. spätestens am 16. November 2025, der Kirchengemeinde des Nebenwohnsitzes mitteilen. Kirchengemeindeglieder, die sich gemäß § 6a Kirchengemeindeordnung in eine andere Kirchengemeinde ummelden wollen, müssen dies bis 29. August 2025 tun, wenn sie ihr Wahlrecht in der Kirchengemeinde ausüben wollen, zu der sie sich ummelden möchten.
Es gibt die Möglichkeit der Briefwahl. Wird von dieser Gebrauch gemacht, so werden dem Wahlumschlag (Stimmzettelumschlag) der Wahlausweis, der zugleich Briefwahlschein ist, zusammen mit der Versicherung über die persönliche Kennzeichnung beigefügt.
Die Entgegennahme von Wahlbriefen erfolgt durch das geschäftsführende Pfarramt, Nikolauskirche Gartenstraße 12/1.
Die Wählerliste zur Einsichtnahme wird vom 20. – 24. Oktober 2025 in den Pfarrämtern zu den bekannten Öffnungszeiten aufgelegt.
Termine außerhalb der Öffnungszeiten gerne auf Anmeldung und Anfrage.
Wahlvorschläge für den Kirchengemeinderat erbitten wir schriftlich bis spätestens
10. Oktober 2025 – 18.00 Uhr einzureichen. Formulare erhalten Sie in den Pfarrämtern.
Bei Rückfragen stehen Ihnen gerne die Pfarrämter zur Verfügung.